fliwa-welt.de & fliwa.eu
 
...ab in die 3. Dimension der Mobilität

Mobilitätsmöglichkeiten, Regeln und eine grobe Orientierung:

Der jeweiligen Rechtslage entsprechend, wird es unterschiedliche Freiheit bei den FliWa-Mobilitätsmöglichkeiten geben. In den verschiedenen Hoheitsgebieten von Staaten, auch über deren Küsten hinaus, in der 12-Meilen-Zone (ca. 19km). Das FliWa-Mobil ist mit Muskelkraft-Energiewandlungs-Technologie ausgestattet, die dem Standard-Benutzenden z. B. nur durch „Treten (wie Fahrrad)“ simultanes Fahren, über die Elektromotoren des Fahrzeuges, ermöglicht. Maximalgeschwindigkeiten werden je nach Erfordernissen, aktiv von der digitalen Fahrzeugsteuerung begrenzt. Ein Überschreiten der jeweils zulässigen Höchstgeschwindigkeiten ist nicht möglich. Der Benutzende ist immer auch der Haltende, es können maximal 2 kleine und leichte, oder ein großer schwerer Mensch (max. 120 kg & 2 m) eingeloggt sein. Jedes FliWa-Mobil ist von Satelliten geortet, Parkgebühren, Maut, Steuern und Versicherungen etc. werden nach live Daten berechnet bzw. erstattet, und nicht pauschal.

Landmodus (+Schnee & Eis) = FliWa-xx

Allgemein gehören zum Landmodus alle festen Landoberflächen auch befahrbare zugefrorene Seen, wenn diese zum Befahren freigegeben sind; Somit kann auch der FliWa-Landschein wie auf allen anderen natürlichen Flächen das FliWa-Mobil digital frei schalten. Ein FliWa-Mobil lässt sich nur nach eindeutiger aktiver Identifikation und nach Empfang der aktuellen FliWa-Geodaten benutzen.

FliWa-Basis:

Basisfreischaltung ist die notwendige Voraussetzung zu jeder Nutzung, für jeden Mensch, „Weltweit“. Jeder Benutzer kann eigenständig, individuell in seinen Grenzen, mit dem FliWa-Mobil, nach den jeweils gültigen Regeln von Hoheitsräumen, mit einer aktiven FliWa-Anwartschaft, durch Anwendung seiner Muskelkraft in einem FliWa-Mobil, sich und das FliWa mit Schrittgeschwindigkeit (bis 6 km/h) fortbewegen. Alle Lebensbereiche, Wege, Gelände, Straßen, autofreie Zonen, Wohnräume, der Uferbereich von Gewässern bei ruhiger See. Vorzugsweise ab 6 Jahren und Eignung. (In Anlehnung deutscher Regeln für Fußgänger, Seniorenmobile, Tretboote, Rollstühle und auch allen Lebensbereichen/Zonen die Barrierefreiheit vorweisen etc.)

FliWa-15:

15 bis 20 km/h schnell. Ab 14-15 Jahre, Radwege ohne Fußgänger, und Gewässer ohne Schwimmer. Auf Fahrradwegen oder einem Schutzstreifen, Gibt es keinen, darf auf die Fahrbahn (Straßen) ausgewichen werden. (In Anlehnung deutscher Regeln für Fahrräder, Pedelecs, Segways, eKFV)

FliWa-25:

Bis 25 km/h schnell. Ab 15 Jahre mit Mofa-Prüfbescheinigung, auf Straßen, Radwegen wenn Mofa und E-Bikes erlaubt.  (In Anlehnung deutscher Regeln für Mofas, E-Bikes)

FliWa-45:

Bis 45 km/h. Ab 16 Jahre mit Führerschein AM auf Straßen.  (In Anlehnung deutscher Regeln für Kleinkrafträder, Leichtmofas, S-Pedelecs)

FliWa-80:

Bis 80 km/h schnell. Ab 16 Jahre mit Führerschein A1 auf Straßen und Autobahnen.  (In Anlehnung deutscher Regeln für Leichtkrafträder)

FliWa-100:

Bis 100 km/h, kurzzeitig schneller. Ab 18 Jahre mit Führerschein B für PKW, auf Straßen und Autobahnen.  (In Anlehnung deutscher Regeln für Autos/PKW)

Wassermodus (+Schnee & Eis):

Aus Schrittgeschwindigkeit bis über 100 km/h schnell. Von in der Wasseroberfläche eintauchend, „0“ bis 1,5 m Schwebehöhe auf ruhiger See. In, sowie auf Binnengewässer und der 12-Meilen-Zone vor Küsten. Ab 16 Jahre und Bootführerschein (SBF/SKF auch Gewässerspezifisch) bzw. FliWa-Wasserschein. Es ist Fahren im und auf dem „Wasser“ durch Antreiben der Luftschwimmkörper (Räder) mit stufenlosem Übergang in Schwebflug durch Rotor Auf- und Vortrieb. Gebunden und Stabilisiert durch Boden- und Oberflächen-Effekte.  (In Anlehnung deutscher Regeln für Segelboote, Motorboote, Yachten, Luftkissenfahrzeuge etc.)

Flugmodus (Hindernishüpfen):

Nur Fliegen in Luftraum G (unkontrollierter Luftraum), bis 100 m Flughöhe, max. 250 km/h schnell über Land & Wasser, nur Sichtflug, kein Dauerflug, kein Flugplatzzwang (Wunsch-Sonderreglung). Ab 17 Jahre und LL-/ UL-Flugschein oder SPL, LSA, PPL, bzw. FliWa-Flugschein, MTOW bis 500 kg. (In Anlehnung deutscher Regeln für Hubschrauber, Drohnen, Trikes, 3-Achs-UL, Flugzeuge, Tragschrauber, Motorschirme etc.)

Freimodus (Notfälle, Katastrophen):

Freischaltung aller digitaler Beschränkungen. Nur für einmalige Verwendung nach Notruf, es müssen danach alle Berechtigungen neu von den Hoheitsträgern über eine neu gestartete Anwartschaft beantragt werden. Berufsgruppen bezogene Sonderreglungen sind nicht definiert, aber wenn, dann auch nur mit einer aktiven FliWa-Anwartschaft. Gruppen wie z. B. für Bundeswehr, Feuerwehr, Rettungsdienste, Landwirtschaft, Verkehrsüberwachung, Polizei, Verfassungsschutz, Testgelände für Entwickler und Forscher, Freizeit- und Naturparks, Grenzschutz, Umweltschutz, Berg- und Seeüberwachung etc. Autonomes Fahren, ferngesteuertes Gefahrenwerden, Drohnenanwendungen und KI, kommen erst nach einer größeren Alltagsverbreitung des FliWa-Mobils.